Die Gewährleistung ist gut…

sie regelt gesetzliche Verpflichtungen des Händlers für Mängel einzustehen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, welche sich aber erst später bemerkbar machen. “Beschaffenheitsgarantie“

 

 

EINE GGG-Garantie ist besser…

sie garantiert die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Sie umfasst Bauteile gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen auch dann, wenn der Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war und somit eine Haftung des Händlers nicht gegeben ist. Auf Grund ihres großen Leistungsumfangs und der Höhe der Leistung ist sie ein absolutes MUSS für den Autokaufs. “Erhaltungsgarantie“